3.2 Kompetenzen – eine allgemeine Definition

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Kompetenzen beziehen sich auf die Handlungsfähigkeit einer Person, und zwar in drei Bereichen, die den Kern der persönlichen Identität bilden. Sie beziehen sich

  • darauf, was eine Person weiß und verstanden hat;
  • auf die Fähigkeit und die Fertigkeiten einer Person, ihr Wissen zu nutzen;
  • darauf, dass eine Person sich ihres Wissens und Könnens bewusst ist und es schätzen kann und bereit ist, dieses Wissen und Können selbstsicher und verantwortungsbewusst einzusetzen.

Der letzte Punkt ist von besonderer Bedeutung. Nicht nur die Lehrpersonen, sondern vor allem die Lernenden selbst sollten wissen, über welche Kompetenzen sie verfügen. Sie müssen wissen, Repertoire geistiger Werkzeuge kennen und wissen, welche Aufgaben oder Probleme sie mit diesen Instrumenten lösen können – und was sie sich zutrauen. D.h. sie benötigen sie Selbstvertrauen, um auch das Risiko des Scheiterns im Prozess des lebenslangen Lernens einzugehen.