5.3 Orientierung an Schülerinteressen

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„Der Schüler muss in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und seine eigene Interessenlage zu analysieren, sowie nach Mitteln und Wegen zu suchen, die vorgefundene politische Lage im Sinne seiner Interessen zu beeinflussen. Eine solche Zielsetzung schließt in sehr starkem Maße die Betonung operationaler Fähigkeiten ein, was eine logische Konsequenz aus den beiden vorgenannten Prinzipien ist. (…)“

Alle Mitglieder einer pluralistischen Gesellschaft sind aufgefordert, sich über ihre Interessen und ihre Durchsetzungschancen im Klaren zu sein. Der dritte Grundsatz des Beutelsbacher Konsens richtet den Blick auf die Bürgerrolle über die Schule hinaus und betont die Orientierung an den Schülerinteressen als lernen „für“ Demokratie und Menschenrechte. Im Sinne der beiden vorhergehenden Prinzipien geht nicht um die inhaltliche Ausrichtung der Interessen – die zu bestimmen ist Sache der Lernenden. Der dritte Grundsatz betont die „operationalen Fähigkeiten“, also das Kompetenzen-Training (Analyse, Urteilsbildung, Methoden, Handeln).

5.3.1 Praktische Konsequenzen

EDC/HRE kann den Lernenden ein Praxisfeld bieten, um sich ihrer Interessen bewusst zu werden: Die Schule ist eine Mikro-Gesellschaft, in der die Schülerinnen und Schüler erstmals Partizipation praktizieren können. Im beginnt im Unterricht können Lehrpersonen die Lernenden an der Planung und Problemlösung (z.B. Zeitmangel) beteiligen und ihnen, falls möglich, die Themenwahl überlässt. Ansatz der demokratischen Schulführung bietet weiter gehende Teilhabemöglichkeiten, die über die formalen Teilhaberechte (z.B. Klassensprecherin, Schulparlament) auch weiter gehende Spielräume eröffnet (Lernen „durch” und „für“ Demokratie und Menschenrechte).

Gegen die Betonung der Interessenorientierung wurde kritisch eingewandt, er fördere Egoismus und Verantwortungslosigkeit. Die Praxismöglichkeiten in der Schule zeigen, dass Teilhabe von Mitverantwortung kaum zu trennen ist. Wer sich in der Schule mit einer Forderung durchsetzen will, muss die Rechtslage und/oder die absehbaren Konsequenzen berücksichtigen. Die Lernenden erfahren, dass am Ende der meisten Auseinandersetzungen und Verhandlungen ein Kompromiss steht. Die Schule ermöglicht soziales, nicht politisches Lernen. Die Lehrperson muss dafür sorgen, dass die Lernenden ihre Praxiserfahrungen reflektieren und mit Hilfe der Basiskonzepte von EDC/HRE reflektieren, damit sie sich der politischen Bedeutung ihrer Teilhabeerfahrungen an der Schule bewusst werden.

Die Lehrperson sorgt für handlungs- und problemorientierte Lernangebote, um die Lernenden in der Entwicklung ihre Urteils- Entscheidungs- und Handlungskompetenzen zu fördern.