Sequenz 3: Rechte und Verantwortung

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Wie kann es Rechte ohne Verantwortung geben?

 

Ziele

Die Lernenden verstehen, was sie zum Schutze der Menschenrechte beitragen können.

Sie verstehen, dass Menschenrechte mit Verantwortung verknüpft sind: mit der Verantwortung des Staates und von Institutionen, aber auch mit ihrer eigenen moralischen Verantwortung zum Schutz und zur Durchsetzung der Menschenrechte.

Aufgaben Die Lernenden konkretisieren exemplarisch die Verantwortung zum Schutz und zur Durchsetzung der Menschenrechte, auf der Ebene individueller bzw. staatlicher Verantwortung, und sie reflektieren ihren persönlichen Beitrag.
Medien und Hilfsmittel 5.1 Alle Materialien je einmal pro Tandemgruppe –
A4-Bögen

Handout 5.2 „Menschenrechte“

Handout 5.4 „Menschenrechte und Verantwortung“

Ggf. Flipchart und Marker zur Ergebnissicherung.

Methoden

Partnerarbeit, Lehrervortrag und Lehrerdemonstration, Plenumsdiskussion

Kritisches Denken

Menschenrechte sind auf Schutz angewiesen

Ein Menschenrecht wird nie respektiert werden, wenn nicht eine Einzelperson oder der Staat die Verantwortung übernehmen, es durchzusetzen. Obwohl diese Pflicht zunächst dem Staat auferlegt ist, ist es unverzichtbar, dass auch andere Organisationen und Einzelpersonen sich einsetzen, um die Menschenrechte zu fördern und zu schützen. Jeder Mensch hat die moralische Verpflichtung, einen Beitrag zu einer Kultur zu leisten, in der die Werte der Menschenrechte unser Verhalten im täglichen Leben inspirieren.

Es ist möglich, das Thema dieser Sequenz weiterzuführen und zu vertiefen. Wir schlagen ein Projekt zum Thema „positive und negative Rechte“ vor, das weiter unten beschrieben wird.

Verlauf der Sequenz

Die Lernenden bilden Zweiergruppen. Es ist wichtig, dass es eine gerade Anzahl von Gruppen gibt, ggf. durch die Bildung einer Dreiergruppe.

Jede Tandemgruppe erhält einen leeren A4-Bogen. Die Lernenden halten darauf drei Rechte fest, die ihnen in der Schule wichtig sind, sowie drei weitere Rechte, die ihnen in der Familie wichtig wären. Zur ersten Kategorie könnte z.B. das Recht gehören, nicht mit Hausaufgaben überlastet zu werden, und zur zweiten Kategorie das Recht auf Taschengeld.

Nachdem die Lernenden diese Aufgabe beendet haben, geht die Lehrperson zum nächsten Schritt über. Sie verteilt an jede Kleingruppe ein Exemplar der Handouts 5.2 und 5.4. Die Lernenden erhalten den Auftrag, den sechs Rechten, die sie zuvor bestimmt haben, die Menschenrechte zuzuordnen, die ihnen zu entsprechen scheinen. Falls diese Aufgabe den Lernenden Schwierigkeiten bereitet, bietet die Lehrperson zur Zuordnung der Menschenrechte Hilfestellung an.

Die Lehrperson leitet den dritten Schritt mit einem Kurzvortrag ein. Sie erklärt den Lernenden, dass jedes Recht mit einer spezifischen

Verantwortung einhergeht. Sie veranschaulicht dies an einem Beispiel: „Die Redefreiheit wird durch die Verantwortung beschränkt, keine unwahren Dinge zu sagen, die eine andere Person herabsetzen und deren Recht auf Achtung ihrer Würde missachten und ihren guten Ruf beschädigen könnten“. Die Lehrperson kann hinzufügen, dass die Balance zwischen den Rechten einer Person und deren Verantwortung, die Rechte anderer zu respektieren, bedeutet, dass wir unsere Rechte nur innerhalb bestimmter Grenzen ausüben können. Es gibt viele Situationen, in denen die Rechte und Verantwortung verschiedener Personen in Konflikt geraten. Zum Beispiel kann im Klassenzimmer das Recht auf Bildung mit dem Recht auf Freizeit und Erholung kollidieren, wenn manche Schülerinnen und Schüler etwa lernen wollen, während andere lieber ihren Spaß haben wollen. Zu beachten ist hier auch, dass die Schule verpflichtet ist, für den Unterricht und die Bildung der Lernenden ebenso zu sorgen wie für das Recht der Lehrpersonen auf angemessene Arbeitsbedingungen, z.B. nicht zu viel Lärm im Schulgebäude.

Nun arbeiten die Lernenden mit diesem Input. Je zwei Tandemgruppen tauschen ihre Listen untereinander aus. Die Zweiergruppen arbeiten nun mit der Liste der anderen Gruppe weiter. Ihr Auftrag lautet, für die Menschenrechte, die von ihrer Partnergruppe aufgeführt, auf der Ebene der individuellen moralischen Verantwortung bzw. der institutionellen Verantwortung (Schule, Behörden usw.) beispielhaft zu erläutern. Die Lehrperson präzisiert diesen differenzierten Begriff der Verantwortung:

  • Erste Ebene: die Verantwortung, die jeder einzelne Mensch hat, um sicherzustellen, dass Andere dieses Recht wahrnehmen können (in der zweiten Spalte eintragen).
  • Zweite Ebene: die vom Gesetz bestimmte Zuständigkeit der Behörden oder anderer Institutionen (z.B. Schule), um dieses Recht zu garantieren. Die Lernenden tragen ihre Erläuterungen in die dritte Spalte des Handouts 5.4.

Die Lehrperson demonstriert eine Lösung an der Tafel oder dem Flipchart. Das Menschrecht auf Achtung der Privatsphäre lässt sich z.B. konkretisieren als mein Recht, dass andere nur mit meiner Zustimmung mein Tagebuch lesen dürfen. Daraus folgt, dass jeder Einzelne die Tagebücher anderer Menschen nicht anrührt. Für die Schule ergibt sich daraus die Verpflichtung, die Privatgegenstände der Lernenden nur zu durchsuchen, wenn dies nicht zu vermeiden ist, z.B. bei der Suche nach einem gestohlenen Tablet. Ein Tagebuch, das bei dieser Suche gefunden wird, darf niemand lesen.

Menschenrecht

(in der Schule, zu Hause)

Moralische Verantwortung des Individuums Verantwortung der Schule, der Behörden, etc.
Das Recht auf Achtung der Privatsphäre Nicht das Tagebuch von jemand anderem lesen. Nicht das Tagebuch eines Schülers/einer Schülerin lesen, das man bei der Durchsuchung des Klassenzimmers im Falle eines Diebstahls findet.

Auswertung der Ergebnisse: Um mehrere Tandemgruppen zu Wort kommen zu lassen, stellt eine Tandemgruppe ihre Überlegungen zu einem Menschenrecht vor

Die Lehrperson kann die Zweiergruppen auffordern, aus ihrer Liste ein Recht und die daraus folgenden Verantwortung vorzustellen. Die Ergebnisse werden an der Tafel oder dem Flipchart gesichert, indem das Muster, das die Lehrperson vorgestellt hat, weitergeführt wird. Die Einträge übernimmt die Lehrperson oder sie delegiert diese Aufgabe an die Lernenden. Eine zeitsparende Alternative besteht darin, dass die Lernenden als Teil ihres Auftrags A3-Bögen beschriften und diese in die Felder des Rasters einfügen. Dabei achten sie auf eine ausreichend große Schrift, und kürzen ihren Text auf Kernbegriffe und Stichworte.

Unabhängig von der Wahl des Präsentationsmodus protokollieren die Lernenden die Gruppenbeiträge im Handout 5.4.

Zum Abschluss fasst die Lehrperson die Sequenz zusammen und geht dabei auf die unterschiedlichen Träger und Formen der Verantwortung ein. Sie ermöglicht den Lernenden, ihre Kommentare und Feedback zu geben.

Vertiefung (fakultativ): ein Menschenrechtsprojekt

Falls Zeit zur Verfügung steht oder die Lehrperson Wert darauf legt, das Konzept der positiven und negativen Rechte einzuführen, bietet sich ein Unterrichtsprojekt an, das nachfolgend beschrieben wird. «positiven Rechten» unterschieden wird.

In einem Kurzvortrag führt die Lehrperson die Lernenden in das Konzept negativer und positiver Rechte ein. Negative Rechte sind in der Form eines Verbots gefasst, um Menschen vor ernsthaften Bedrohungen ihrer Würde zu schütze. Zu dieser Kategorie gehört z.B. das Verbot der Folter. Positive Rechte formulieren Ansprüche und Forderungen, dass jemand etwas tut oder dass etwas getan wird (z.B. beim Recht auf Nahrung: Alle haben ein Anrecht auf angemessene Ernährung). Während negative Rechte fordern, dass bestimmte Handlungen unterbleiben, verlangen positive Rechte von Einzelpersonen oder vom Staat, bestimmte Dinge zu tun, um die entsprechenden Rechte zu garantieren.

Die Lehrperson fügt einen zweiten Punkt hinzu: Es ist wichtig, dass die meisten Menschenrechte sowohl eine negative als auch eine positive Seite haben. Zum Beispiel bedeutet das Recht, nicht gefoltert zu werden, dass die Polizeibehörden Menschen, die sie festgenommen haben, nicht misshandeln dürfen. Es bedeutet aber auch, dass die Behörden den Polizeikräften klare Anweisungen geben müssen, wie sie sich zu verhalten haben.

Die Lehrperson schlägt den Lernenden eine Aufgabe vor, um mit dem Konzept positiver und negativer Rechte weiterzuarbeiten. Die Lernenden wählen im Handout 5.2. drei Menschenrechte aus prüfen, welche persönliche moralische Verantwortung sich aus diesen Menschenrechten für sie ergibt. Sie arbeiten mit Handout 5.4 weiter und konkretisieren auf der Ebene individueller Verantwortung die Handlungen, die sich in ihrer Lebenspraxis aus der Verantwortung für das Menschenrecht ergeben. In gleicher Weise konkretisieren sie auf der zweiten Ebene die Verantwortung der Schule oder des Staates im Kommunalbereich oder auf nationaler Ebene. Die Handlungsoptionen auf beiden Ebenen ordnen sie dem Konzept positiver bzw. negativer Rechte zu, indem ein (+) oder ein (-) hinzufügen. Die Lehrperson demonstriert das Vorgehen an einem Beispiel:

Menschenrecht (Moralische) Verantwortung der Einzelnen Verantwortung der Schule, Behörden usw.
Recht auf Achtung der Privatsphäre (= Beispiel) (+) (+) Dafür sorgen, dass die Schulakten der Lernenden nicht von Besuchern eingesehen werden können.
(-) Das Tagebuch einer anderen Person nicht lesen, ohne von dieser dazu eingeladen zu sein.

(-)(Schule) die persönlichen Gegenstände einer Person nicht durchsuchen, wenn es nicht unbedingt nötig ist.

(+) (Staat) Gesetze in Kraft setzen, welche die Privatsphäre der Menschen schützen.

Falls diese Aufgabe als Einstieg in ein Unterrichtsprojekt dienen soll, schlägt die Lehrperson den Lernenden vor, einige Menschenrechte auszuwählen, mit denen sie sich in den nächsten Wochen oder Monaten eingehender beschäftigen. Die Lernenden erarbeiten gemeinsam die Planung ihres Projekts und klären die leitende Zielsetzung ihres Projekts. Sie planen die Arbeitsschritte, bestimmen den Zeitbedarf für die einzelnen Teilaufgaben und entscheiden über die Aufgabenverteilung in der Projektgruppe. Sie entscheiden auch, ob wie sie die Ergebnisse ihres Projekts der Öffentlichkeit in bzw. jenseits der Schule vorstellen.

Projektplan

Leitziel des Projekts:
Aufgabe Wer? Bis wann?
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Im Laufe der nächsten Sequenzen berichtet die Projektgruppe über die Umsetzung des Projektplans. Der Prozess der Projektarbeit und die Ergebnisse werden abschließend evaluiert.