2 – Material 15: Beteiligung der Schulgemeinschaft an der EDC/HRE-Evaluation in einer Schule

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Wenn sich eine Schule zur Durchführung einer Selbstevaluation entschließt, muss dieser Prozess sorgfältig organisiert werden. Im Idealfall liegt die Verantwortung für die Lenkung und Überwachung des gesamten Prozesses bei einer Person. In der Regel übernimmt die Schulleiterin/der Schulleiter diese Aufgabe, oder aber sie wird an eine andere Person übertragen.

Wer die Leitung und Verantwortung für die Selbstevaluation übernimmt, sollte sich bewusst sein, dass diese Aufgabe ein hohes Maß an Koordination, Integration und Unterstützung verlangt und sich schlecht mit einem Topdown-Führungsstil verträgt, sondern vielmehr die Unterstützung durch ein Evaluationsteam erfordert. In den Richtlinien für die Selbstevaluation von Schulen (Material 14) wurde darauf hingewiesen, die Einschüchterung von Lehrpersonen oder Lernenden durch Kontroll- oder Sanktionsmaßnahmen den Erfolg der Selbstevaluation gefährden können. Deshalb muss ein das Verfahren der Selbstevaluation sich an den Prinzipien von EDC/HRE orientieren, d.h. auf freiwillige Teilhabe und Kooperation aller Beteiligten gegründet sein.87

Zusammenstellung eines Evaluationsteams

Ein Evaluationsteam sollte sieben bis neun Mitglieder umfassen, die folgende Funktionen und Gruppen vertreten (in Klammern die Zahl der Mitglieder):

Schulleiterin/Schulleiter (1);

Lehrpersonen (1 – 2);

Lernende (1 – 2);

Schulinterne Beratung, z.B. Pädagoge, Schulpsychologin, Sozialarbeiter (1)

Eltern (1);

Kommunale Öffentlichkeit oder NGO (1);

Institut für Bildungsforschung oder Lehrerausbildung (1).

Das Evaluationsteam hat die folgenden Aufgaben88:

  • Vorbereitung der Evaluationsinstrumente;
  • Schulinternes Training des Lehrerkollegiums zu den Verfahren der Evaluation und den Einsatz der Instrumente zur Evaluierung von EDC/HRE;
  • Informations- und Beratungsangebote für Evaluatorinnen und alle Gruppen der Schulgemeinschaft während des gesamten Prozesses;
  • Überwachung des Einsatzes der Evaluationsinstrumente;
  • Auswertung und Interpretation der Ergebnisse; dabei werden Vertreter der Schulgemeinschaft sowie externer Interessengruppen und externe Expertinnen einbezogen;
  • Aufbereitung adressatenspezifischer Berichte für die unterschiedlichen Gruppen der Schulgemeinschaft (Lernende, Eltern, Lehrpersonen);
  • Die Gruppen der Schulgemeinschaft können zu den Berichten Stellung nehmen. Das Evaluationsteam wertet die Rückmeldungen und Anregungen aus.

Wichtiger Hinweis: In der Regel sollten die Meinungen der verschiedenen Interessengruppen eingeholt und miteinander verglichen werden (z. B. mit Hilfe einheitlicher Fragebögen). In diesem Zusammenhang kommt es insb. auf die Rückmeldung der Lernenden zum Erwerb zentraler Kompetenzen in EDC/HRE an, u.a. Selbstreflexion, kritisches Denken, Bereitschaft zur Mitwirkung an Prozessen der Schulentwicklung89. Das Evaluationsteam sollte berücksichtigen, dass die Auskunft der Lernenden teilweise geschönt sein kann, um den Erwartungen des Evaluationsteams zu entsprechen. Dieser Gefahr lässt sich durch Peer-Interviews, anonyme Fragebögen und dergl. begegnen.

87. Ausführlicher dazu: César Birzea u.a. (2005): Tool for Quality Assurance of EDC in Schools. Strasbourg: Council of Europe, S. 74 ff. https://www.living-democracy.com/de/edchre-pack/ (Abruf am 23.06.2021)
88. Vgl. ebd. S. 75 f.
89. Vgl. ebd. S. 77.