Einheit 6 (Primarschule, 6. Klasse) – KINDERRECHTE: EIN KUNSTWERK!

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A.  Grobplanung

 

Schlüsselfrage/Thema

Schlüsselaktivität

Material

Sequenz 1

Was ist ein Kunstprojekt? Wie kann man Kinderrechte künstlerisch darstellen?

Die Schüler/innen entscheiden sich für einzelne Artikel der Kinderrechtskonvention, die sie künstlerisch umsetzen wollen, und entwickeln erste Ideen.

Einige Zeitschriften; die Kinderrechte auf Karten oder auf Zetteln.

Sequenzen
2 – 4

Wie können Lehrpersonen und Schüler/innen einander unterstützen? Wie gehen wir mit den unterschiedlichen Arbeitstempi um?

Die Schüler/innen setzen eines oder mehrere Kunstprojekte um. Sie lernen, voneinander Hilfe anzunehmen und sich zu unterstützen.

Papier; Farbe; Leim; Zeitschriften usw.

 

B. Hintergrund und Lernziele

Kinder- und Menschenrechte stehen oft in Zusammenhang mit komplexen politischen, sozialen und persönlichen Problemen. Daneben gibt es freilich auch eine lange Tradition der künstlerischen Umsetzung der Kinder- und Menschenrechte, auf die wir in diesem Projekt zurückgreifen. Immer wieder haben Künstlerinnen und Künstler in der Vergangenheit den Auftrag erhalten, gewisse Artikel oder Teile dieser Rechte kreativ umzusetzen. Auf diese Weise sind viele wundervolle Karten, Kalender, Bücher und Filme entstanden.

Für die Schüler/innen, die schon beim Schatzkisten-Projekt in Einheit 3 dabei waren, bietet das vorliegende Kunstprojekt eine weitere Gelegenheit, die Thematik der Kinderrechte von einem kreativen Zugang her zu vertiefen. Der Rückgriff auf diese Tradition (wie er ja schon bei den Schatzkisten in der dritten Einheit erfolgte) entspricht unserer Überzeugung, dass Schüler/innen sich im Sinne einer ganzheitlichen Aneignung auch mit anspruchsvollen Themen wie den Kinderrechten nicht nur kognitiv, sondern auch musisch und gestalterisch auseinandersetzen sollen.

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Wir empfehlen, diese Einheit früh genug zu planen, damit die Bilder am internationalen Kinderrechtstag (20. November) in der Schule, in der Gemeindebibliothek, im Gemeindehaus oder in einem anderen öffentlichen Gebäude ausgestellt werden können.

Die Ausstellung als Ziel des Projektes ist gleichzeitig Höhepunkt und Ansporn. Sie soll die Motivation der Schüler/innen stützen, ihre Aufgabe mit der nötigen Sorgfalt und Kreativität anzugehen.

Bemerkung: Die erste Sequenz oder aber das ganze Projekt könnte gut auch in Kooperation mit einer Fachlehrkraft für Zeichnen/künstlerische Darstellung oder mit einem lokalen Künstler/einer lokalen Künstlerin durchgeführt werden. Eventuell haben auch die Schüler/innen diesbezügliche Vorschläge, die natürlich in die Vorbereitung integriert werden sollen. Denkbar ist auch, das Projekt zusammen mit einer Partnerklasse durchzuführen.

C  Schlüsselfragen für die Reflexion der sechsten Einheit

Kinderrechte erleben

Kinderrechte kennenlernen

Kinderrechte umsetzen

Lehrperson

Wie wurde den Prinzipien der Kinderrechte im Klassenzimmer und in der Schulgemeinschaft Rechnung getragen?

Was wissen die Schüler/innen jetzt über Kinderrechte?

Lernen, wie man ausserhalb der Schule aktiv etwas unternehmen kann: Was haben die Schüler/innen diesbezüglich und für ihre Zukunft gelernt?

Besonders im Kunstunterricht werden sich die Schüler/innen bewusst, dass es möglich und wichtig ist, eine eigene individuelle Ausdrucksweise zu entwickeln. Sie finden persönliche Wege, die verschiedenen Kinderrechte künstlerisch umzusetzen.

Die Schüler/innen haben ihr Wissen zu den Kinderrechten vertieft und sich mit einigen Artikeln der Kinderrechtskonvention eingehender auseinandergesetzt.

Die Schüler/innen sind emotional in der Lage, Verletzungen der Kinderrechte zu erkennen und zu beurteilen. Sie entwickeln diese Kompetenz durch ihre persönliche Analyse und Darstellung von Verletzungen der Kinderrechte.

Schüler/innen

Wie habe ich Kinderrechte im Unterricht erlebt?

Was habe ich über Kinderrechte gelernt?

Was kann ich jetzt aktiv unternehmen?

Dieses Projekt hat das Klassenzimmer und das ganze Schulhaus in einen Ort verwandelt, den ich mitgestaltet und mitdekoriert habe und in dem ich mich wohl fühle. Ich kann meine individuelle Persönlichkeit ausdrücken und werde als Individuum wahrgenommen.

Zusammen mit meinen Mitschüler/innen habe ich mich eingehend mit den Kinderrechten beschäftigt. Ich habe viele neue Fragen stellen können und realisiert, dass ich mir keine Sorgen machen brauche, wenn ich noch nicht alle Kinderrechtsartikel verstanden habe. Ich werde mich weiter damit beschäftigen.

Ich bin mir meiner künstlerischen Seite und Möglichkeiten bewusster und getraue mich vermehrt, sie zu nutzen und weiterzuentwickeln. Sie sind Teil meiner Persönlichkeit und erlauben mir manchmal, mich besser als mit Worten oder Texten mitzuteilen. Ich könnte mir vorstellen, ein ähnliches Kunstprojekt zu den Kinderrechten mit meinen Freund/innen durchzuführen und den Erlös für die Unterstützung von Kinderprojekten zu verwenden.

 

D. Feinplanung

Sequenz 1(dürfte ca. 1 1/2 Lektionen beanspruchen)

Gründliche Einführung der Klasse in das Projekt. Zentral ist dabei, dass die Schüler/innen

  • evtl. nochmals auf das Thema Kinderrechte eingestimmt werden,
  • Sinn, Ziele und avisierte Produkte des Projektes verstehen,
  • abschätzen können, wie gross der Zeitaufwand ist,
  • verschiedene Beispiele der künstlerischen Umsetzung kennen gelernt haben.

Mit Blick auf den letzten Punkt darf die Lehrperson nicht nur Beispiele dafür zeigen, wie Menschen- und Kinderrechte bisher illustriert wurden, vielmehr muss sie die Kinder auch durch das Vorzeigen von verschiedenen Stilen, Medien und Vorgehensweisen unterstützen, ihre eigene künstlerische Ausdrucksweise zu entdecken.

Die Lehrperson bildet Gruppen oder lässt die Schüler/innen Gruppen bilden (je ca. 3 Kinder). Jede Gruppe erhält eine Kopie der Kinderrechte (entweder von der kanadischen Version (vgl. «Sag es mit Recht!» im Anhang) oder von einer durch die Lehrperson gekürzten Fassung der Konvention von 1989, s. Anhang). Auftrag: Sucht euch drei Kinderrechte, zu denen ihr gerne ein «Kunstwerk» (Bild, Objekt) machen möchtet! (Dies dient als Basis für die anschliessende definitive Zuteilung).

Lese- und Diskussionphase in den Gruppen; anschliessend Plenum zur definitiven Zuteilung der gewählten Kinderrechte (z.B. so, dass auf einer zentralen Kopie der Kinderrechte jede Gruppe markiert, was sie gewählt hat; hernach wird geklärt, wo sich Überschneidungen ergeben und wie man damit so umgeht, dass am Schluss jede Gruppe eine möglichst befriedigende Lösung findet).

Planung der konkreten Umsetzung in den Gruppen. Zu klärende Fragen:

  • Erste Überlegungen zum Konzept des geplanten Bildes oder Objekts.
  • erforderliche Farben, Materialien, Utensilien und Werkzeuge.
  • Zeitplanung (wichtig! Die Lehrperson muss unbedingt darauf achten und beratend darauf hinwirken, dass die Ideen zeitlich einigermassen realisierbar sind).
  • Ideen für die geplante Ausstellung (kann auch später im Plenum besprochen werden).

Austausch und Diskussion der Ideen und Konzepte in der Klasse.

Aufgabe auf die nächste Sequenz: In den Gruppen weiterführende Gedanken zum Projekt formulieren, sich in Zeitschriften, am Internet und in der Bibliothek informieren/inspirieren lassen, Skizzen oder Beschriebe anfertigen, evtl. mit Materialsammlung beginnen. Jede Gruppe bereitet für die nächste Sequenz eine kleine Präsentation des Geplanten vor, wobei den Ausgangspunkt eine mit Beispielen ergänzte Erläuterung zum betreffenden Kinderrecht sein soll.

Sequenz 2 (erste Hälfte)

Die Schüler/innen tauschen sich gemäss dem Auftrag von Ende der ersten Sequenz aus und kommentieren ihre Ideen bzw. veranschaulichen diese anhand ihrer Skizzen usw. Wichtig ist, dass sie das ihrem Bild oder Objekt zugrunde liegende Kinderrecht wirklich verstanden haben und im Stande sind, Beispiele zu geben, in denen dieses Recht erfüllt bzw. verletzt worden ist. Sodann sollen sie klar und plausibel ausführen, welche künstlerische Umsetzung sie für das betreffende Recht vorgesehen haben, wie ihre diesbezügliche Planung konkret aussieht und wo sie auf Hilfe seitens der Klasse oder der Lehrperson angewiesen sind.

Klärung des definitiven Konzepts für die Ausstellung, mit der das Projekt (möglichst am 20. November) abgeschlossen wird. (Denkbar ist auch, die Erarbeitung diesbezüglicher Konzepte als Hausaufgabe zu geben, die z.B. in der dritten Sequenz aufgegriffen/diskutiert wird.)

Sequenzen 2 (zweite Hälfte) bis 4

Die Schüler/innen haben in der zweiten Hälfte der zweiten Sequenz und in den folgenden zwei Sequenzen Zeit, an ihren Projekten zu arbeiten (je nach Umfang und Art des Projekts ist auch Frei- bzw. Hausaufgabenzeit dazuzuschlagen). Die Erfahrung zeigt, dass die Schüler/innen motivierter sind, wenn sie nicht alleine, sondern zusammen arbeiten können. Die Lehrperson sollte sie ermutigen, ihre Ideen bei Bedarf zu modifizieren, weiterzuentwickeln und zu optimieren.

Eine Unterstützung kann es bedeuten, wenn die Lehrperson eine Sammlung von Postern, Illustrationen, Werbungen, Diagrammen usw. aus Zeitschriften, Zeitungen, Kunstbüchern, Websites usw. als Anregung zur Verfügung stellt. Die Schüler/innen können von zu Hause ebenfalls geeignete Dokumente, inkl. Kunstbücher und Zeitschriften, mitbringen. Diese Sammlung soll nicht primär mit dem Thema der Kinderrechte zusammenhängen, sondern verschiedene Möglichkeiten des künstlerischen Ausdrucks illustrieren.

Hinweise zur Ausstellung:

  • Falls eine Ausstellung im Schulhaus, im Klassenzimmer oder in einem öffentlichen Gebäude avisiert ist, sollte eine gewisse Einheitlichkeit in der Präsentation vereinbart werden (z.B. Beschriftungstafeln in derselben Schrift und Darstellung).
  • Denkbar ist eine Prämierung der ausgestellten Bilder und Objekte. In die Jury, die hierfür zusammengestellt werden muss, kann neben Schüler/innen auch z.B. eine lokale Künstlerin oder ein Journalist einberufen werden.
  • Wenn das Projekt (mit oder ohne Prämierung) zu einer Erwähnung in der Lokalpresse führt, kann dies die Motivation der Schüler/innen steigern.