1.2 Die partizipative Dimension von EDC/HRE: Lernen „für“ Demokratie und Menschenrechte

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Schülerinnen und Schüler müssen in EDC/HRE lernen, wie sie ihre Rechte und Freiheiten wahrnehmen können – beispielsweise das Recht auf freien Zugang zu Informationen und das Recht auf Gedankenfreiheit, und freie Meinungsäußerung –, damit sie an demokratisch organisierten Entscheidungsprozessen teilhaben können. Sie müssen in der Schule praktische Erfahrungen sammeln in der Wahrnehmung ihrer Teilhaberechte.

Der Gebrauch der Teilhaberechte setzt Kompetenzen voraus, die zu vermitteln Aufgabe der ganzen Schule sind:

  • fach- und sachspezifische Kenntnisse, Analyse- und Urteilskompetenz, damit die Lernenden den Sachverhalt, der verhandelt wird, beherrschen;
  • Informationsbeschaffung und –auswahl, Umgang mit klassischen und modernen IT-basierten Medien, Quellenkritik, Informationsverarbeitung (z.B. Lesekompetenz);
  • Zuhören, Argumentationsvermögen und freie Rede;
  • Politische Akteure müssen die Handlungsmöglichkeiten und Grenzen kennen, die durch das Verfahren, nach dem entschieden wird, gesetzt werden und deren Sinn verstehen (z.B. Tagesordnung, Redezeitbeschränkung, Öffentlichkeit, Vertraulichkeit, Mehrheitsregel, Quorum).

Schülerinnen und Schüler benötigen Lernangebote und Praxisfelder, die ihnen das Training der teilhabe- und entscheidungsorientierten Kompetenzen ermöglichen. Über EDC/HRE hinaus ist dies eine Aufgabe weiterer Fächer (z.B. Debattierwettbewerbe). Die Schülermitwirkung und –mitbestimmung in der Schule ist für die Kompetenzentwicklung von besonderer Bedeutung, da die Schülerinnen und Schüler hier nicht für ihr späteres Leben lernen, sondern im Hier und Jetzt des wirklichen Lebens.

Kinder und Jugendliche tendieren bisweilen zu einem klaren, mitunter rigorosen Urteil. In der Auseinandersetzung mit den Sichtweisen und Interessen Anderer können sie lernen, dass gegensätzliche Positionen in einem Kompromiss zusammengeführt werden müssen, wenn die Lösung für alle akzeptabel sein soll. Sie erfahren auch, dass sie sich ggf. dem Willen der Mehrheit fügen müssen, auch wenn sie deren Entscheidung für falsch halten.